Unternehmen plant neuen Standort in Geisa - Besuch Minister Wolfgang Tiefensee
(v.l.n.r.) Beigeordnete Simone Kleinstück, Bürgermeisterin Manuela Henkel, Minister Wolfgang Tiefensee, Geschäftsführer Carsten Geigengack, Landtagsabgeordneter Martin Henkel sowie die Geschäftsführer Thomas Steinwachs und Andrè Rübsam bei der Übergabe der Fördermittel im Gewerbegebiet in Geisa
Feierliche Einweihung nach Baumaßnahmen an der Grundschule Geisa
Gruppenfoto vor dem neuen Gebäudeteil der Grundschule in Geisa
Die Grundschule in Geisa in neuem Glanz
Festliche Einweihung des Wiesenfelder Feuerwehrgerätehauses und des Löschfahrzeuges LF 8
Einweihung des neuen Feuerwehrgerätehauses sowie des neuen Feuerwehrautos in Wiesenfeld
Unterstützung bei der Beantragung von Wohngeld
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es soll Haushalte mit niedrigerem Einkommen bei der Bewältigung der Wohnkostenbelastung unterstützen. Rechtsgrundlage für die Gewährung von Wohngeld ist das Wohngeldgesetz (WoGG) in der jeweils aktuellen Fassung. Das Wohngeld wird per Antrag als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung im Eigenheim (Lastenzuschuss) geleistet.
Neues digitales Infoterminal vor dem Rathaus
Einweihung des neuen Infoterminals vor dem Rathaus in Geisa
Kontaktdaten bei Postzuschriften und E-Mail-Verkehr zwingend angeben
Die Stadtverwaltung (Friedhofsverwaltung) der Stadt Geisa teilt mit:
In letzter Zeit sind an die Friedhofsverwaltung Geisa vermehrt Anfragen und Informationen per Post, „ohne“ Angaben von Kontaktdaten, Telefonnummern und E-Mailadressen gesendet bzw. in den Briefkasten eingeworfen worden.
Die Friedhofsverwaltung Geisa bittet generell aus diesem Grund:
Bei schriftlichen Anfragen, Informationen von Bürgerinnen und Bürgern, egal ob per Post, Briefeinwurf oder per E-Mail, immer alle Kontaktdaten und vor allem die Telefonnummer des Ansprechpartners anzugeben. Dies ist zwingend notwendig. Gerade bei Rückfragen seitens der Friedhofsverwaltung, erleichtert dies erheblich Rückfragen oder ähnliches zu klären.
Grabräumungen vor Ablauf der Ruhe-/Liegezeit – Was ist von den Angehörigen/Nutzungsberechtigten zu beachten
Die Stadtverwaltung (Friedhofsverwaltung) der Stadt Geisa informiert:
In letzter Zeit sind an die Friedhofsverwaltung Geisa vermehrt Anfragen und Anträge per Post oder per E-Mail bezüglich vorzeitige Gräberräumungen eingegangen.
Generell ist eine vorzeitige Grabräumung vor Ablauf der Ruhe-/Liegezeit durch Angehörige von Verstorbenen möglich.
Unternehmerstammtisch in Geisa zum Thema Energieversorgung
Werraenergiechef Hans Ulrich Nager sieht aktuell in der Stromversorgung die größten Probleme
Der Geschäftsführer des Überlandwerkes Roland Göpfert geht nicht von einem flächendeckenden Stromausfall in Deutschland aus, rechnet aber mit Einschränkungen bei der Stromversorgung
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