Grabräumungen vor Ablauf der Ruhe-/Liegezeit – Was ist von den Angehörigen/Nutzungsberechtigten zu beachten
Die Stadtverwaltung (Friedhofsverwaltung) der Stadt Geisa informiert:
In letzter Zeit sind an die Friedhofsverwaltung Geisa vermehrt Anfragen und Anträge per Post oder per E-Mail bezüglich vorzeitige Gräberräumungen eingegangen.
Generell ist eine vorzeitige Grabräumung vor Ablauf der Ruhe-/Liegezeit durch Angehörige von Verstorbenen möglich.
Hierzu muss jedoch zwingend die Friedhofsverwaltung Geisa ihre Zustimmung erteilen. Dies geschieht nach Prüfung der Friedhofsverwaltung Geisa und je nach Fall auf Antrag von berechtigten Angehörigen/Nutzungsberechtigten an die Friedhofsverwaltung Geisa und muss in Schrift-/Textform mit allen Kontaktdaten und Telefonnummer des Antragstellers eingereicht werden. Entweder per Post, Briefeinwurf oder per E-Mail.
Die vorzeitige Gräberräumung kann gegen eine Gebühr im Auftrag der Angehörigen durch den Bauhof Geisa erfolgen. Hierzu ist ebenfalls ein separater Antrag an die Friedhofsverwaltung Geisa einzureichen. Bei Bedarf sendet Ihnen die Friedhofsverwaltung Geisa dieses Formular zu.
Möchten Sie nach Zustimmung der Friedhofsverwaltung Geisa das Grab vorzeitig „selbst“ räumen, so müssen Sie folgende drei Punkte beachten:
1. Bei der freiwilligen vorzeitigen Räumung der Grabstelle durch Sie bzw. durch Sie beauftragte Personen (z. B. weitere Familienangehörige oder dritte Personen) muss komplett der „Grabstein“, der „Grabrahmen“ UND müssen durch Sie ZWINGEND, auch die „komplette(n) Grabschwelle(n)“ sowie die zum o. g. Grab dazugehörende Trauerfloristik vollständig „entfernt werden/entfernt sein“.
2. Teilen Sie der Friedhofsverwaltung Geisa bitte für Dokumentation schriftlich, entweder per Post oder per E-Mail, unverzüglich mit, wenn und an welchem Tag genau Sie das o. g. Grab vollständig geräumt haben.
3. Nach Ihrer freiwillig gewünschten vorzeitigen Grabräumung, findet durch die Friedhofsverwaltung Geisa eine Prüfung der ordentlichen Grabräumung (S. oben Punkt 1) des durch Sie geräumten Grabes statt. Sollte hier z. B. festgestellt werden das die Grabschwellen durch Sie nicht geräumt worden sind, so weißt die Friedhofsverwaltung Geisa Sie schon jetzt freundlichst darauf hin, dass Sie hierfür sodann eine schriftliche Aufforderung erhalten, die nicht durch Sie geräumten Grabschwellen zeitnah und mit Terminvorgabe unsererseits endgültig zu räumen und zu entsorgen. Sollten Sie eventuell der Aufforderung nicht nachgekommen sein, so räumt der Bauhof Geisa die Grabschwellen nachträglich und Sie als antragsstellender Angehöriger bzw. Nutzungsberechtigte erhalten für diese Arbeitsleistung und Mehraufwand sodann einen separaten Gebührenbescheid durch die Friedhofsverwaltung Geisa.
Bei Fragen hierzu, melden Sie sich gerne auch direkt an die Friedhofsverwaltung unter 036967/69-117 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.