2. Änderung des Thüringer Bußgeldkatalogs Coronavirus zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Als Artikel 1 der „Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. April 2020“ wurde die 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO erlassen und tritt am 20. April 2020 in Kraft.
Verstöße gegen die 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO sind als Ordnungswidrigkeiten mit erheblichen Geldstrafen zu ahnden. Den Thüringer Bußgeldkatalog zum Coronavirus finden Sie hier:Â
Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung