Neue Corona-Verordnung in Kraft getreten
Neue Corona-Verordnung bis 30.08.2020
Im Vergleich zur vorherigen Corona-Verordnung haben sich nur minimale Änderungen ergeben.
Weitere Informationen, Gesetze und Voraussetzungen für die Anmeldung von Veranstaltungen beim Landratsamt Wartburgkreis unter: Weitere Informationen
- Mindestabstand von 1,50 m
- Empfehlung, sich mit nicht mehr als 10 Personen in einem Personenkreis aufzuhalten
- für Veranstaltungen jeglicher Art müssen Infektionsschutzkonzepte erstellt werden
- in geschlossenen Räumen müssen zur Kontaktnachverfolgung (in Gaststätten) die Kontaktdaten erfasst werden;
 zu erfassen sind: Name, Vorname; Wohnanschrift oder Telefonnummer; Datum, Beginn und Ende der jeweiligen Anwesenheit
- diese sind für 4 Wochen aufzubewahren
- die Verwendung der Mund-Nasen-Bedeckung in: Fahrzeugen des ÖPNV, Taxen, Reisebussen, Geschäften, Museen und kulturellen Einrichtungen mit Publikumsverkehr
- Veranstaltungen sind in geschlossenen Räumen ohne Genehmigung mit bis zu 30 Personen möglich und unter freiem Himmel bis zu 75 Personen.
 Veranstaltungen mit mehr Personen müssen durch das zuständigen Gesundheitsamt genehmigt werden
 Ausnahmen können beim zuständigen Gesundheitsamt des Landratsamtes Wartburgkreis beantragt werden