Das Gesundheitsamt des Wartburgkreises weist darauf hin, dass gemäß der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Sondermaßnahmenverordnung religiöse und weltanschauliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte wie beispielsweise Gottesdienste mit mehr als 10 Personen durch die verantwortliche Person mindestens zwei Werktage vor Beginn beim Gesundheitsamt anzuzeigen sind.
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gerichtet werden.
Eine Rückmeldung durch das Gesundheitsamt erfolgt nur, wenn gegen die Veranstaltung infektionsschutzrechtliche Einwände bestehen. Darüber hinaus können oben genannte Veranstaltungen nur durchgeführt werden, wenn ein Infektionsschutzkonzept gemäß aktueller Rechtslage (§§ 3 bis 5 Zweite ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO) vorliegt und eingehalten wird.