Grünschnittabholung für 2021 planen, Bedarf anmelden – Antrag stellen
Den Antrag finden Sie im Mittelteil der Abfallzeitung (grüne Karte), auf der Homepage des AZV unter www.azv-wak-ea.de (Service, Formulare) oder Sie nutzen auf der Homepage unter Abfallentsorgung die Funktion „Grünschnittabfuhr anmelden“. Hier bitte den Anweisungen folgen und die Hinweise beachten.
Schulsporthallen für Vereinssport geschlossen
Beschlüsse des Stadtrates Geisa vom 15.12.2020
Beschlüsse des Stadtrates Geisa vom 17.11.2020
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Innenstadt Geisa"
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Innenstadt Geisa“
Seit dem 1. Januar 2007 ist gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung zugleich durch Beschluss die Frist festzulegen, in der die Sanierung durchgeführt werden soll. Diese Frist soll 15 Jahre nicht überschreiten.
Für Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, regelt die Überleitungsvorschrift des § 235 Abs. 4 BauGB, dass diese Satzungen spätestens bis zum 31. Dezember 2021 mit den Rechtswirkungen des § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 aufzuheben sind.
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