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Feb
23

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Im Wartburgkreis ist die Verbrennung von trockenem Baum- und Strauchschnitt laut einer Allgemeinverfügung des Landrates seit Herbst 2010, befristet bis zum 31.12.2014, zu festen Terminen jeweils im Frühjahr und im Herbst zulässig. Im Herbst ist der feste Termin immer vom 15. Oktober bis 15. November.

Der feste Termin für das Frühjahr ist in der Zeit

    vom 1. März bis 31. März 2012.

Eine Verbrennung an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen ist nicht erlaubt!
Eine Anmeldung im Ordnungsamt ist in dieser Zeit nicht mehr erforderlich!

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Feb
23

Feuerwehrdrehleiter für Geisa

In der Stadtratssitzung Geisa am 8. Februar 2012 fasste der Stadtrat den Beschluss über den Ankauf einer Drehleiter für die Feuerwehr Geisa.
Die Kosten betragen 69.900,00 €. Im Haushaltsplan 2012 wurden 50.000,00 € bereitgestellt. 19.900,00 € werden durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage finanziert.  

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Feb
22

Bericht über die Stadtratssitzung vom 8. Februar 2012

Der Stadtrat fasste in seiner Sitzung folgende Beschlüsse:

Beschluss–Nr. 01/01/2012
Abschluss eines Vergleichs mit den Antragsgegnern des selbstständigen Beweisverfahrens zur Feststellung von Mängeln bei Baumaßnahmen in der Einheitsgemeinde Geisa
einstimmig

Beschluss-Nr. 02/01/2012
Vergabe der Honorarleistungen für die Leistungsphasen 1-9 mit örtlicher Bauleitung für den Ausbau Nebenanlagen mit Platzgestaltung „Untere Dorfstraße“ im Ortsteil Geblar an das Tiefbautechnische Büro Werra in Bad Salzungen
Die Maßnahme soll im Rahmen der Dorferneuerung als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Wasserverband Bad Salzungen, durchgeführt werden.
einstimmig

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Feb
22

Satzung zur Änderung des Flurbereinigungsplanes

Beschluss-Nr. 22/01/2012 des Stadtrates Geisa vom 8. Februar 2012

Satzung der Stadt Geisa
zur Änderung des Flurbereinigungsplanes aus dem Jahr 1932 (Zusammenlegungssache/Rezessnachtrag vom 29.02.1932/21.03.1932)

Einziehung des öffentlichen Wegegrundstückes mit der Flurstücks-Nr. 557 in der Flur 2 der Gemarkung  Geisa

Auf Grund der Bestimmungen des § 58 Absatz 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG), in der gegenwärtig geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat Geisa folgende Satzung:

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Feb
22

Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Geismar

Ort: Sportlerheim Geismar

Zeit: 24.02.2012  19.00 Uhr

Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstandes
3. Kassenbericht

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Feb
15

Auszeichnung der Preisträger im Architektenwettbewerb

Neugestaltung der Ulsteraue

Geisa. Die Stadt Geisa hatte unter der Koordination der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungs GmbH Weimar einen beschränkten Ideen- und Realisierungswettbewerb ausgelobt. Am 25. Januar fand die Vorstellung und Prämierung der Wettbewerbssieger im Geisaer Rathaussaal statt. Bürgermeister Martin Henkel begrüßte die anwesenden Vertreter der Architektenbüros, die zahlreichen Gäste und freute sich auch über das große Interesse aus der Bevölkerung.

Geisa

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