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Jan
26

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Geisa (Landkreis Wartburgkreis) für das Haushaltsjahr 2012

I. Auf Grund der §§ 55 ff Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Geisa folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.026.888,00 Euro und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.405.635,00 Euro.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 1.000.000,00 Euro festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 389 v.H.                                                          
b) für die Grundstücke (B) 389 v.H.
                                                         
2. Gewerbesteuer 357 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000,- Euro festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.

Geisa, den 20.01.2012

gez. Henkel
Bürgermeister

II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss Nr. 01/11/2011 hat der Stadtrat der Stadt Geisa in seiner Sitzung vom 13.12.2011 die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen. Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Wartburgkreises als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden.

Der Landrat bestätigte mit Bescheid vom 18.01.2012, AZ VII/32 G 200-1017/11 (Sta) den Eingang der Haushaltssatzung 2012. Die Haushaltssatzung wurde mit folgendem Inhalt rechtsaufsichtlich genehmigt:
„Der auf 1.000.000,00 € festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird genehmigt.“

III. Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt Geisa liegen in der Zeit vom 23.01.2012 bis 07.02.2012 in der Kämmerei der Stadtverwaltung Geisa, Marktplatz 27, 36419 Geisa, vorzugsweise während der allgemeinen Sprechzeiten, öffentlich aus.

Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 wird während der allgemeinen Sprechzeiten in der Kämmerei hingewiesen.

Geisa, den 20.01.2012
gez. Henkel
Bürgermeister 

Geisa

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