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Feb
23

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Im Wartburgkreis ist die Verbrennung von trockenem Baum- und Strauchschnitt laut einer Allgemeinverfügung des Landrates seit Herbst 2010, befristet bis zum 31.12.2014, zu festen Terminen jeweils im Frühjahr und im Herbst zulässig. Im Herbst ist der feste Termin immer vom 15. Oktober bis 15. November.

Der feste Termin für das Frühjahr ist in der Zeit

    vom 1. März bis 31. März 2012.

Eine Verbrennung an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen ist nicht erlaubt!
Eine Anmeldung im Ordnungsamt ist in dieser Zeit nicht mehr erforderlich!

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verbrennung von trockenem Baum- und Strauchschnitt eine AUSNAHMEREGELUNG darstellt. Eine Verwertung, zum Beispiel durch Schreddern zur Gewinnung von Mulch- oder Kompostierungsmaterial, ist unbedingt der Beseitigung durch Verbrennung vorzuziehen. Die Verrottung durch Liegenlassen oder Untergraben oder das Aufschichten zu Benjes-Hecken und damit die Schaffung von Kleinlebensräumen für zahlreiche Tierarten stellt eine weitere empfehlenswerte Alternative zur Verbrennung dar.
Die Verbrennung ist außerdem ausschließlich dann erlaubt, wenn eine Nutzung der vom Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten nicht zumutbar ist und das Grundstück nicht an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist. Damit ist das Verbrennen vorwiegend im Außenbereich statthaft.

Nur trockener Baum- u. Strauchschnitt!
Da es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Beschwerden wegen starker Rauchentwicklung oder Geruchsbelästigung gekommen ist, wird eindringlich darauf hingewiesen, dass nur trockener Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden darf. Eine Verbrennung anderer pflanzlicher Abfälle, wie Laub oder Grasschnitt und sonstiger Abfälle, wie Altholz, Altreifen etc. ist unzulässig! Zum Schutze von Kleinlebewesen ist das Brennmaterial erst kurz vor dem Verbrennen auf- bzw. umzuschichten.
Verstöße gegen diese Anforderungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Fragen zur Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt beantwortet das Umweltamt Wartburgkreis unter folgenden Kontaktdaten: Telefon: 03695 616701 bzw. E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

Geisa

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