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Jul
09

1. Änderung der Entgeltordnung der Kindergartenbenutzungsordnung

der Stadt Geisa (Kindergartenentgeltordnung) vom 24.02.2016

Aufgrund des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz – ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276) hat der Stadtrat der Stadt Geisa in der Sitzung am 20.06.2018 die folgende 1. Änderung der Entgeltordnung zur Kindergartenbenutzungsordnung der Stadt Geisa (Kindergartenentgeltordnung) vom 24.02.2016 beschlossen:

§ 1
Nach § 6 der Kindergartenentgeltordnung vom 24.02.2016 wird folgender § 6a eingefügt:

„§ 6a Benutzungsentgeltfreiheit
Für die Betreuung eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen im Zeitraum der letzten zwölf Monate vor dessen regulärem Schuleintritt (jeweils erster Schultag für alle nach § 18 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz schulpflichtigen Kinder) wird kein Benutzungsentgelt erhoben. Für ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen, welches nach § 18 Abs. 3 des Thüringer Schulgesetzes von der Schulpflicht zurückgestellt wurde, verlängert sich die Benutzungsentgeltfreiheit bis zum Tag vor dessen ersten Schultag. Sofern die Betreuung in dem Monat, in dem die Benutzungsentgeltfreiheit beginnt, keinen vollen Monat mehr umfasst, wird ein Benutzungsentgelt nur bis zum Tag vor Beginn der jeweiligen Benutzungsentgeltfreiheit erhoben. Hierzu wird der jeweils zu zahlende Monatsbetrag durch 30 Tage dividiert und mit der Anzahl der Tage im jeweiligen Monat vom 01. des Monats bis einschließlich des Tages vor Beginn der Benutzungsentgeltfreiheit multipliziert.“

§ 2
Diese 1. Änderung der Kindergartenentgeltordnung vom 24.02.2016 tritt zum 30.06.2018 in Kraft.

Geisa, den 20.06.2018

Henkel
Bürgermeister

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