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Jul
09

1. Änderung der Benutzungsordnung der Kindertageseinrichtung

der Stadt Geisa (Kindergartenbenutzungsordnung) vom 24.02.2016

Aufgrund der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz – ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276) hat der Stadtrat der Stadt Geisa in der Sitzung am 20.06.2018 die folgende 1. Änderung der Benutzungsordnung der Kindertageseinrichtung der Stadt Geisa (Kindergartenbenutzungsordnung) vom 24.02.2016 beschlossen:

§ 1
In § 4 der Kindergartenbenutzungsordnung vom 24.02.2016 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 2a eingefügt:

„(2a)    Eltern von Kindern, die ab 2. August des laufenden Jahres bis zum 1. August des Folgejahres das sechste Lebensjahr vollenden, haben bis 31. Januar des laufenden Jahres die Möglichkeit, den Betreuungsumfang für ihr Kind zu wählen (bei Aufnahme) oder zu erhöhen, der ab 1. März vor Beginn des letzten Kindergartenjahres bis zur Beendigung des Betreuungsverhältnisses in der Kindertageseinrichtung gelten soll.“

§ 2
Diese 1. Änderung der Kindergartenbenutzungsordnung vom 24.02.2016 tritt zum 30.06.2018 in Kraft.

Geisa, den 20.06.2018

Henkel
Bürgermeister

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