Bekanntmachung nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG
Die Stadt Geisa macht gem. § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG bekannt, dass nach ihrer Bekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG lediglich die Überlandwerk Rhön GmbH Interesse zum Abschluss eines Konzessionsvertrages bekundet hat.
Die Stadt Geisa hat zur Gewährleistung der sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, umweltfreundlichen, effizienten, zuverlässigen und leistungsfähigen Elektrizitätsversorgung mit der Überlandwerk Rhön GmbH einen Wegenutzungsvertrag Strom mit Laufzeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2038 abgeschlossen.
Geisa, den 02.05.2018
Martin Henkel
Bürgermeister Geisa