DDR-Führerschein: Gültigkeit der rosa bzw. grauen Fahrerlaubnis
Die Gültigkeit von einem Führerschein aus der DDR hängt vom Geburtsjahr des Führerscheinbesitzers ab.
Bei der Gültigkeit vom DDR-Führerschein läuft die Berechtigung an sich, Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr führen zu dürfen, zunächst nicht ab. Inhaber der alten Fahrerlaubnisdokumente müssen diese lediglich rechtzeitig umschreiben lassen. Versäumen sie die Frist, kann auch die Fahrberechtigung erlöschen.
Für den Führerscheinumtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen, die sich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers richten.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
Geburtsjahr und spätester Termin für den Umtausch
vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Sondersprechzeit für Neuanträge auf Fahrerlaubnis
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, hat das Landratsamt Wartburgkreis kurzfristig eine Sondersprechzeit für Fahrerlaubnisneuanträge eingeführt.
Diese beginnt ab sofort und währt zunächst bis 21. Oktober - an allen Donnerstagen von jeweils 07.30 bis 17.45 Uhr.
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