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Jun
07

Bebauungsplan

Aufstellung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ der Stadt Geisa
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit gleichzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 1 und 3 BauGB einschließlich Finanzierung
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit gleichzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 1 und 3 BauGB einschließlich Finanzierung

Beschluss – Nr. 13/04/2020 der Sitzung des Stadtrates der Stadt Geisa am 02.06.2020 über die

Aufstellung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ der Stadt Geisa gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit gleichzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 1 und 3 BauGB

einschließlich Finanzierung.

Der Stadtrat der Stadt Geisa beschließt:

01 Der Stadtrat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Anlage zum Beschluss zu entnehmen.

02 Der Geltungsbereich umfasst:

in der Gemarkung Geisa, Flur 3, die Flurstücke,

748/1 *tw, 714/13, 714/14, 762/15, 751/1, 755/3 und 2058/1

in der Gemarkung Borsch, Flur 3, die Flurstücke.

280/24 Weg *tw, , 284/1, 1649/29*tw, 1819.

Das Plangebiet liegt nördlich der Bahnhofstraße im OT Geisa und wird im Norden und Osten von Gewerbeflächen und im Westen von Wohnhäusern begrenzt.

03 Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Dementsprechend kann von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen werden.

04 Der Aufstellungsbeschluss mit den allgemeinen Zielen und Zwecken und den wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie Ort und Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind ortsüblich bekannt zu machen.

05 Die voraussichtlichen Kosten betragen: 30.000,00 € Die Finanzierung erfolgt durch Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes (Erstattungszinsen) Haushaltsstelle:1.031.265

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sind:

Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Standortes für „altersgerechtes Wohnen“, da in der Stadt Geisa hierfür ein Bedarf besteht. Ein Synergieeffekt ist hier durch die Nähe zum Elisabeth-Haus gegeben. Nach Aufgabe der Betriebsfläche der Raiffeisen Waren GmbH bietet sich der Standort für eine Nachnutzung an.

Der Bereich ist laut rechtskräftigen Flächennutzungsplan als „Gewerbefläche“ ausgewiesen. Diese Darstellung ist aufgrund des im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossenen Bebauungsplans gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Zuge einer Berichtigung, gemäß Bebauungsplan, zu ändern.

Wesentliche Auswirkungen der Planung sind:

Mit der Änderung der Nutzungsart ist ein Schallschutzgutachten zu erstellen. Hier sind Maßnahmen festzulegen und in den Bebauungsplan aufzunehmen, die garantieren, dass es zu keinen Nutzungskonflikten kommen kann.

Skizze:

Lageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans „Bahnhofstraße“ der Stadt Geisa (Kartengrundlage: WEBAtlasDE „Geoproxy Thüringen“; ohne Maßstab)

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Stadtrates: 17
davon anwesend: 14
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0Stimmenthaltungen: 0

Geisa, den 02.06.2020
gez. Manuela Henkel
Bürgermeisterin

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