1. Änderung der Satzung der Stadt Geisa über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst
Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom
27. Februar 2022 (GVBl. S. 87), des § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) vom 07. Januar 1992 (GVBl. S. 23), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 05. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. November 2020 (GVBl. S. 559) hat der Stadtrat der Stadt Geisa in seiner Sitzung am 23.06.2022 die folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Geisa über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst beschlossen:
Artikel 1
(1) Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Geisa ist als öffentliche Feuerwehr (§ 3 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 ThürBKG) eine rechtlich unselbständige städtische Einrichtung (§ 9 Abs. 1 S. 2 ThürBKG).
Sie führt die Bezeichnung:
„Freiwillige Feuerwehr Geisa“
und besteht aus den Stadtteilfeuerwehren:
„Stadtteilfeuerwehr Wiesenfeld “
„Stadtteilfeuerwehr Geismar “
„Stadtteilfeuerwehr Borsch“
„Stadtteilfeuerwehr Ketten“
„Stadtteilfeuerwehr Spahl“
„Stadtteilfeuerwehr Bremen“
„Stadtteilfeuerwehr Otzbach “
(2) Die Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Geisa führen den Namen:
„Jugendfeuerwehr Geisa“
„Jugendfeuerwehr Wiesenfeld“
„Jugendfeuerwehr Geismar“
„Jugendfeuerwehr Borsch“
,„Jugendfeuerwehr Ketten“
„Jugendfeuerwehr Spahl“
„Jugendfeuerwehr Bremen“
„Jugendfeuerwehr Otzbach“
Artikel 2
Inkrafttreten
Die 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Geisa, den 08.07.2022
gez. Manuela Henkel
Bürgermeisterin
Die Satzung über die 1. Änderung der Satzung der Stadt Geisa über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst wurde mit Schreiben des Landratsamtes Wartburgkreis, Kommunalaufsicht, vom 07.07.2022, Az. 17 032 G 350-320/22 (Te), zur sofortigen öffentlichen Bekanntmachung zugelassen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Geisaer Zeitung Nr. 14/2022 vom 16.07.2022.