Drucken
PDF
Okt
24

Beschlüsse des Stadtrates Geisa vom 13.10.2022

In der öffentlichen Stadtratssitzung am 13.10.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 01/11/2022

Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Flur 2, Flurstück 75 in 36419 Geisa/OT Otzbach

Beschluss-Nr. 02/11/2022

Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses Nr. 04/06/2021 über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Feriendorf Hüttenmühle“ in 36419 Geisa OT Geismar

Beschluss-Nr. 03/11/2022

Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Feriendorf Hüttenmühle“ in 36419 Geisa/OT Geismar

Beschluss-Nr. 04/11/2022

Realisierungsbeschluss des Regionalbudget-Projektes „Schutzhütte Blick: Grünes Band am Rockenstuhl, Nähe Geiserämter Kreuz“

Beschluss-Nr. 05/11/2022

Realisierungsbeschluss Ankauf Bagger Bauhof

In der nichtöffentlichen Stadtratssitzung am 13.10.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 06/11/2022

Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Dorfgemeinschaftshaus Ketten: Außenputz

Vergabe an Firma Reuchsel GmbH, Amt Wachsenburg

Beschluss-Nr. 07/11/2022

Beschluss über die Vergabe der Bauleistung Sanierung Stadtmauer: Stahlbauarbeiten

Vergabe an Firma Metallbau Schneider Springen, Bad Salzungen

Beschluss-Nr. 08/11/2022

Beschluss über die Vergabe der Bauleistung zum Vorhaben Instandsetzung Ulsterbrücke in Borsch, Objektüberwachung: Umweltbaubegleitung die ökologische Baubegleitung Brücke Borsch

Vergabe an Büro Neubert, Zella-Mehlis

Geisa, 13.10.2022
gez. Manuela Henkel, Bürgermeisterin

Die Niederschrift über die Stadtratssitzung mit den dazugehörigen Beschlüssen (öffentlicher Teil) kann entsprechend § 42 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung im Hauptamt der Stadt Geisa eingesehen werden.

Amtliche Bekanntmachung B-Plan „Gewerbegebiet – Am Arzberg“

Der Stadtrat der Stadt Geisa hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss-Nummer: 01/11/2022), welcher hiermit ortsüblich bekannt gemacht wird:

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet – Am Arzberg“ in 36419 Geisa/OT Otzbach

Der Stadtrat der Stadt Geisa beschließt:

1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, Mario Kinz, Arzbergstraße 3a, 36419 Geisa auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet – Am Arzberg“ in 36419 Geisa OT Otzbach wird zugestimmt. Der vom Vorhabenträger eingereichte Vorhaben- und Erschließungsplan ist mit der Stadt Geisa abgestimmt. Der Vorhabenträger hat seine Verfügungsberechtigung über die Plangrundstücke nachgewiesen. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt gemäß § 2 i. V. m. § 12 BauGB.

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Errichtung eines Gewerbegebiets zu schaffen. Der Geltungsbereich betrifft das Flurstück 75 der Flur 2 in der Gemarkung Otzbach und umfasst eine Fläche von etwa 8.611 m². (Plananlage „Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Gewerbegebiet - Am Arzberg“ in 36419 Geisa OT Otzbach, Vorentwurf).

3. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach §§ 2 Abs. 4, 2a BauGB erforderlich.

4. Mit dem Vorhabenträger, Mario Kinz, Arzbergstraße 3a, 36419 Geisa OT Otzbach, ist vor dem Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag abzuschließen. Im Vertrag ist sicher zu stellen, dass der Vorhabenträger sämtliche Planungskosten, Erschließungskosten und Kosten für geforderte Kompensationsmaßnahmen trägt.

5. Mit dem Vorhabenträger ist eine Planungsvereinbarung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB zu schließen, nach welcher der Vorhabenträger die Planung in Auftrag gibt (siehe Anlage). Das Satzungsverfahren wird erst nach Abschluss dieser Planungsvereinbarung weitergeführt.

6. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Begründung:

Nach § 12 Abs. 1 BauGB kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Absatz 1 verpflichtet (Durchführungsvertrag).

Geisa, den 13.10.2022
gez. Manuela Henkel, Bürgermeisterin

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet – Am Arzberg“ in 36419 Geisa/OT Otzbach wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 24.10.2022 bis einschließlich 24.11.2022

in der Stadtverwaltung Geisa, Marktplatz 27, 36419 Geisa, im Bürgerbüro, während der Dienststunden:

Mo/Mi/Do von 8-16 Uhr, Di von 8-18 Uhr, Fr von 8-13 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.

Hinweis: Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unseren Datenschutzerklärung.

Ich bin mit der Nutzung von Cookies einverstanden.