Drucken
PDF
Dez
19

Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Geisa (Landkreis Wartburgkreis) für das Haushaltsjahr 2023


Auf Grund der §§ 55 ff Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Geisa folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  8.257.500,00 Euro

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 6.806.000,00 Euro.

§2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.019.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern

werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
    

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  389 v.H.
    

b) für die Grundstücke (B)  —  389 v.H.

2. Gewerbesteuer  —  370 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.300.000,- Euro festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Geisa, den 13.12.2022
gez. Manuela Henkel
(Siegel) — Bürgermeisterin

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

Mit Beschluss Nr. 01/14/2022 u. 02/14/2022 hat der Stadtrat der Stadt Geisa in seiner Sitzung vom 24.11.2022 die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Wartburgkreises als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden.

Das Landratsamt Wartburgkreis bestätigte mit Schreiben vom 05.12.2022, Zeichen: 17 032 G 200-596/22(Kr) den Eingang der Haushaltssatzung. Mit Datum 13.12.2022 wurde die sofortige öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltsatzung 2023 der Stadt Geisa (§ 21 Abs.3 Satz 3 ThürKO)zugelassen.

III. Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Geisa liegen in der Zeit vom 19.12.2022 bis 02.01.2023 in der Kämmerei der Stadtverwaltung Geisa, vorzugsweise während der allgemeinen Sprechzeiten, öffentlich aus.

Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 wird während den allgemeinen Sprechzeiten in der Kämmerei hingewiesen.

Geisa, den 13.12.2022
gez. Manuela Henkel
Bürgermeisterin

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unseren Datenschutzerklärung.

Ich bin mit der Nutzung von Cookies einverstanden.