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Mär
13

Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Wiesenfeld

Am Freitag, 31.03.2023 findet um 19.00 Uhr die nicht öffentliche Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Wiesenfeld im Gemeinschaftshaus, in Wiesenfeld statt.

Hierzu sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Wiesenfeld herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

    Eröffnung und Begrüßung
    Feststellung der Beschlussfähigkeit
    Bericht des Jagdvorstandes für das Jahr 2022/2023
    Kassenbericht für das Jagdjahr 2022/2023
    Prüfbericht der Rechnungsprüfer für das Jahr 2022/2023
    Entlastung des Vorstandes
    Bericht der Jagdpächter
    Neue Satzung
    Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung des Geschäftsjahres 2022/2023
    Verwendung der Aufwandsentschädigung des Geschäftsjahres 2022/2023
    Diskussion / Sonstiges
    Jagdessen

Die Satzung der Jagdgenossenschaft Wiesenfeld

liegt in der Stadtverwaltung Geisa vom 12.03.2023 bis 31.03.2023 vor, sowie bei Berthold Pomnitz, Gotthardser Str.9 in Ketten,

und kann eingelesen werden.

Hinweis: Jeder Jagdgenosse kann sich bei der Jagdversammlung durch ein volljähriges Familienmitglied (Ehemann, Ehefrau, Vater, Mutter, Tochter, Sohn, Enkel, Enkelin) oder durch einen anderen Jagdgenossen mit Vollmacht vertreten lassen.

Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen an den Grundstückflächen unter Vorlage eines Grundbuchauszuges beim Jagdvorsteher anzuzeigen. Hierdurch ist sichergestellt, dass das Jagdkataster immer auf dem aktuellen Stand ist.
Der Jagdvorstand

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