Drucken
PDF

Haushaltssatzung 2011

I. Haushaltssatzung der Stadt Geisa
Auf Grund der §§ 55 ff Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Geisa folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt  in den Einnahmen und Ausgaben mit  5.141.706,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.785.362,00 Euro ab.
§ 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 389 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 389 v.H.
2. Gewerbesteuer 357 v.H.
§ 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000,- Euro festgesetzt.
§ 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.

Geisa, den 02.03.2011
Henkel, Bürgermeister   (Siegel)

II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss Nr. 01/01/2011 hat der Stadtrat der Stadt Geisa in seiner Sitzung vom 09.02.2011 die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen. Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Wartburgkreises als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden.
Das Landratsamt bestätigte mit Datum vom 01.03.2011, AZ: VII 32 G 200-183/11 (Sta) den Eingang der Haushaltssatzung 2011. Die sofortige Bekanntmachung der Satzung wird zugelassen(§ 21 Absatz 3 Satz 3 ThürKO).
III. Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen  für das Haushaltsjahr 2011 der Stadt Geisa liegen in der Zeit vom 7. bis 22. März 2011 in der Kämmerei der Stadtverwaltung Geisa, Marktplatz 27, 36419 Geisa, vorzugsweise während der allgemeinen Sprechzeiten öffentlich aus.
Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 wird während den allgemeinen Sprechzeiten in der Kämmerei hingewiesen.

Geisa, den 03.03.2011
Henkel, Bürgermeister

. Posted in Aktuelles - Amtliches

Geisa

Rhön