Nachrücker im Gemeinderat
Der aufgrund des Wahlvorschlages der CDU in den Gemeinderat Buttlar gewählte Bewerber Christof Schel aus dem Wenigentaft hat durch schriftliche Erklärung sein Mandat als Gemeinderatsmitglied Buttlar nicht angenommen. Gemäß § 23 Thüringer Kommunalwahlgesetz ist ein Nachrücker festzustellen. Im Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 erreichte
Thomas Reuter, wohnhaft in Buttlar OT Bermbach, Auf der Reede 20
die nächsthöchste Stimmenzahl der nicht gewählten Bewerber des Wahlvorschlages und ist damit Nachrücker in den Gemeinderat. Er erklärte seine Bereitschaft zur Ausübung dieses Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied und hat die Wahl als Nachrücker angenommen.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 31 Abs. 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz jede wahlberechtigte Person der Gemeinde Buttlar innerhalb von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich mit Begründung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, einzureichen.
Buttlar, den 11.06.2019
gez. Johannes Ritz
Bürgermeister der Gemeinde Buttlar