Beschlüsse des Gemeinderates Buttlar
Informationen zum Hochwasserschutzkonzept
Bürgermeister Johannes Ritz ergänzte, dass dieses laufende Verfahren seit vielen Jahren umgesetzt wird, alle Landeigentümer haben ihre Flächen in die Flurneuordnung eingebracht, Wege- und Gewässerpläne werden hergestellt, der Beirat ist von den Landeigentümern gewählt worden. Priorität habe der Hochwasserschutz des Ortes, die Feldwirtschaft müsse dabei zurückstehen, es werde Eigentumsausgleichsflächen geben.
Folgende Beschlüsse wurden vom Gemeinderat gefasst:
Beschluss-Nr. 35/2020
über die Vergabe der Vereinsförderung der Gemeinde Buttlar 2020 mit insgesamt 2.500 Euro
Beschluss-Nr. 36/2020
Feststellungsbeschluss über den Beteiligungsbericht 2019 des Überlandwerk Rhön GmbH Mellrichstadt
Feststellungsbeschluss-Nr. 37/2020
über den Beteiligungsbericht 2017 der Forstbetriebsgemeinschaft Buttlar
Feststellungsbeschluss-Nr. 38/2020
über den Beteiligungsbericht 2018 der Forstbetriebsgemeinschaft Buttlar
Beschluss-Nr. 39/2020
über Ausbau und Erweiterung der Zuwegung und Waldweg Standorfsberg im Rahmen der Flurneuordnung
Hochwasserschutz-Maßnahmen Michelsberggraben und Hubengraben: 82.000 Euro, Ausbau Multifunktionsweg Mansbach 11.100 Euro, Ausbau Erschließungsweg Standorfsberg 36.700 Euro = Gesamtsumme 129.800 Euro; Anteilsfinanzierung der Gemeinde in Höhe von 10 %
Beschluss-Nr. 40/2020
über den Billigungs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Im Kälberfleck“ in Buttlar OT Bermbach
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Im Kälberfleck“ in 36419 Buttlar OT Bermbach für das Gebiet in der Gemarkung Bermbach, Flur 9, Flurstück Nr. 988/1 und 988/2 wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 gebilligt. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Beschluss-Nr. 41/2020
über die Genehmigung von Ausnahmen zum Bebauungsplan Nr. 2 „Am Rübestuhle“ Buttlar zum gemeindlichen Einvernehmen für ein privates Bauvorhaben
Buttlar, den 05.11.2020
Diana Henning
Vorsitzende des Gemeinderates
Die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung mit den dazugehörigen Beschlüssen (öffentlicher Teil) kann entsprechend § 42 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung im Hauptamt der Stadt Geisa eingesehen werden.