In der Gemeinde Krayenberggemeinde, Gemarkung Kirstingshof, Flur 1, Flurstück 47, wurden eine Grenzwiederherstellung und Abmarkung
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 22.02.2021 bis 25.03.2021 in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr
in den Räumen des
ÖbVI Heiko Eckardt Dipl.-Ing. (FH), Werrastraße 11, 98617 Meiningen, Tel. (0 36 93) 47 86 33
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei ÖbVI Heiko Eckardt Dipl.-Ing. (FH) Werrastraße 11, in 98617 Meiningen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.
Meiningen, 09.02.2021
Vermessungsstelle ÖbVl
gez. Heiko Eckardt, Dipl.-Ing. (FH)
Vermessung, Werrastr. 1
98617 Meiningen
HINWEIS:
Die Grundstückseigentümerin war zuletzt wohnhaft in Buttlar Ortsteil Wenigentaft.