Flurbereinigungsverfahren „Buttlar-Dorf“
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Im Flurbereinigungsverfahren „Buttlar-Dorf“, Wartburgkreis, werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), so wie sie in der Zeit vom 07.06.2022 bis 08.06.2022 ausgelegen haben, festgestellt.
Je eine Ausfertigung dieser Feststellung mit Gründen liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden
- Buttlar im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Geisa, Marktplatz 27, 36419 Geisa und
- Unterbreizbach, im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Unterbreizbach, Heinrich-Heine-Straße 3, 36414 Unterbreizbach,
während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Meiningen
Frankental 1
98617 Meiningen
einzulegen.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der zuständigen Flurneuordnungsbehörde eingegangen ist.
Im Auftrag
gez. Andreas Harnischfeger (DS)
Referatsleiter
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Flurbereinigungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartner sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite www.ds-tlbg.thueringen.de abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.