Drucken
PDF
Dez
19

Nachtragshaushaltssatzung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Einheitsgemeinde Buttlar für das Haushaltsjahr 2011

I. Nachtragshaushaltssatzung

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Einheitsgemeinde Buttlar folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen um 65.300,00 € erhöht, um 0,00 € vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.148.880,00 € nunmehr festgesetzt auf 1.214.180,00 €, die Ausgaben um 113.200,00 € erhöht, um 47.900,00 € vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.148.880,00 € nunmehr festgesetzt auf 1.214.180,00 €.

b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen um 178.550,00 € erhöht, um 16.000,00 € vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 646.400,00 € nunmehr festgesetzt auf 808.950,00 €, die Ausgaben um 162.550,00 €, um 0,00 € vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 646.400,00 € nunmehr festgesetzt auf 808.950,00 €.

§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 55.000,00 € erhöht und damit auf 55.000,00 € neu festgesetzt.

§ 3
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.

Buttlar, den 06.12.2011
gez. Kind
Bürgermeisterin


II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss Nr. 162/2011 hat der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Buttlar in seiner Sitzung vom 16.11.2011 die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen. Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Wartburgkreises als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt und die rechtsaufsichtliche Genehmigung beantragt worden.
Das Landratsamt bestätigte mit Bescheid vom 5. Dezember 2011, AZ: VII 11 G 200-895/11 (Sta), den Eingang der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde mit folgendem Inhalt rechtsaufsichtlich genehmigt:

„Der auf 55.000,00 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird genehmigt.“

III. Auslegungshinweis
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen  für das Haushaltsjahr 2011 der Einheitsgemeinde Buttlar liegt in der Zeit vom 19.12.2011 bis 16.01.2012 in der Kämmerei der Stadtverwaltung Geisa, vorzugsweise während der allgemeinen Sprechzeiten, öffentlich aus.

Auf die Möglichkeit der Einsichtsnahme der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 während den allgemeinen Sprechzeiten in der Kämmerei der Stadtverwaltung Geisa, Marktplatz 27, 36419 Geisa, wird hingewiesen.

Buttlar, den 06.12.2011
gez. Kind
Bürgermeisterin

Geisa

Rhön