Friedhofssatzung der Einheitsgemeinde Schleid
Der Gemeinderat Schleid hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2020 aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisverordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433), sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 505 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229, 266), folgende Satzung für die Friedhöfe der Einheitsgemeinde Schleid erlassen:
2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Schleid
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433) hat der Gemeinderat der Gemeinde Schleid in der Sitzung am 15.06.2020 die folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Schleid vom 26.07.2006 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 24.09.2018 beschlossen:
Bericht über die Gemeinderatssitzung Schleid vom 15. Juni 2020
Am 15. Juni 2020 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung im Vereinsraum Dorfschule Motzlar statt. Der 1. Beigeordnete eröffnete die Sitzung und stellte die Beschlussfähigkeit fest, zunächst waren 8 Gemeinderatsmitglieder, später 9 anwesend.
1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Schleid über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung)
Aufgrund der § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433) und der §§ 2, 7 und 21b des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) hat der Gemeinderat der Gemeinde Schleid in der Sitzung am 15.06.2020 die folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Schleid über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 29.06.2007 beschlossen:
Sitzung des Wahlausschusses
Amtliche Wahlbekanntmachung
In Vorbereitung der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Schleid am 26. Juli 2020 findet
am Dienstag, 23. Juni 2020, um 18 Uhr
im Versammlungsraum der Gemeinde Schleid
36419 Schleid, Schleider Hauptstraße 26,
eine Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Schleid statt.
Bürgermeisterwahl Schleid abgesagt
Die für den 17. Mai 2020 geplante Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Schleid wurde abgesagt.
Weitere Beiträge...
- Schließung öffentlicher Einrichtungen
- Bericht über die Gemeinderatssitzung Schleid vom 9. März 2020
- Bericht über die Gemeinderatssitzung Schleid vom 17. Oktober 2019
- Bericht über die Gemeinderatssitzung Schleid vom 5. September 2019
- Feststellung der Wahlergebnisse der Kommunalwahlen
- Bericht über die Gemeinderatssitzung Schleid vom 23. Mai 2019
- Bekanntmachung HAUSHALTSSATZUNG der Einheitsgemeinde Schleid
- Bericht über die Gemeinderatssitzung Schleid
- Gestaltungssatzung für die Ortsteile Schleid, Motzlar, Kranlucken und Zitters
- Aktuelles zur Förderung der Dorferneuerung in Schleid, Motzlar, Kranlucken und Zitters