(Landkreis Wartburgkreis) für das Haushaltsjahr 2019
Auf Grund der §§ 55 ff Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - erlässt die Einheitsgemeinde Schleid folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.251.590,00 Euro
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 652.900,00 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens-haushalt wird auf 270.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 271 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 389 v.H.
2. Gewerbesteuer 395 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 205.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
Schleid, den 14.02.2019
Henkel
Bürgermeisterin (Siegel)
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss Nr. 01/2019 und 02/2019 hat der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schleid in seiner Sitzung vom 24.01.2019 die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Wartburgkreises als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden.
Das Landratsamt bestätigte mit Datum vom 13.02.2019, AZ: 17 068 G 200-59/19(Og) den Eingang der Haushaltssatzung 2019. Die sofortige öffentliche Bekanntmachung der Satzung wird zugelassen (§ 21 Abs.3 Satz 3 ThürKO)
Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 der Einheitsgemeinde Schleid liegen in der Zeit vom 25.02.2019 bis 11.03.2019 in der Kämmerei der Stadtverwaltung Geisa, vorzugsweise während der allgemeinen Sprechzeiten , öffentlich aus.
Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 während den allgemeinen Sprechzeiten in der Kämmerei wird hingewiesen.
Schleid, den 18.02.2019
Henkel
Bürgermeisterin