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Feb
27

Bekanntmachung der HAUSHALTSSATZUNG der Einheitsgemeinde Schleid (Landkreis Wartburgkreis) für das Haushaltsjahr 2023


Auf Grund der §§ 55 ff Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -

erlässt die Einheitsgemeinde Schleid folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
    

in den Einnahmen und Ausgaben mit   

1.615.700,00 Euro

und

im Vermögenshaushalt
    

in den Einnahmen und Ausgaben mit
    

1.088.000,00 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.069.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern

werden wie folgt festgesetzt:

1.
    

Grundsteuer
    

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (A)
    

271 v.H.

b) für die Grundstücke (B)
    

389 v.H.

2.
    

Gewerbesteuer
    

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 260.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Schleid, den 14.02.2023
(Siegel) — Hosenfeld-Wald
Bürgermeisterin

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

Mit Beschluss Nr. 01/2023 und 02/2023 hat der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schleid in seiner Sitzung vom 26.01.2023 die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Wartburgkreises als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden.

Das Landratsamt bestätigte mit Datum vom 09.02.2023, Z: 17 068 G 200-59/23(Kr) den Eingang der Haushaltssatzung 2023. Mit Schreiben vom 14.02.2023 Z: 17 068 G 200-59/23 (KR) wurde die sofortige öffentliche Bekanntmachung der Satzung zugelassen (§ 21 Abs.3 Satz 3 ThürKO).
Auslegungshinweis

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 der Einheitsgemeinde Schleid liegen in der Zeit vom 27.02.2023 bis 13.03.2023 in der Kämmerei der Stadtverwaltung Geisa, vorzugsweise während der allgemeinen Sprechzeiten, öffentlich aus.

Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 während den allgemeinen Sprechzeiten in der Kämmerei wird hingewiesen.

Schleid, den 14.02.2023
Hosenfeld-Wald
Bürgermeisterin

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