Ehrenbürger
Verleihung des Ehrenbürgerrechts
Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung sowie der Hauptsatzung der Stadt Geisa können Persönlichkeiten, die sich in besonderem Maße um die Stadt Geisa und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernannt werden.
Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Geisa vom 21.08.1996
§ 10 Ehrenbezeichnungen
(1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Stadt und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können zu Ehrenbürgern ernannt werden.
(2) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Stadt beigetragen haben, können besonders geehrt werden. Der Stadtrat kann dazu spezielle Richtlinien beschließen.
(3) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes und der Ehrenbezeichnung soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Stadtrates unter Aushändigung einer Urkunde vorgenommen werden.
Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt Geisa
an Werner Deschauer am 17. Oktober 2003
Einstimmig fasste der Stadtrat am 20. August 2003 den Beschluss Nr. 17/05/2003 über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft der Stadt Geisa an Werner Deschauer in Dankbarkeit für sein großzügiges Engagement zum Wohle der Stadt.
Herr Deschauer hatte am 20. August 1998 die Werner Deschauer Stiftung zur Förderung seiner Heimatstadt Geisa und ihrer Bürger gegründet. Ziel der Stiftung ist die Förderung mildtätiger, kultureller und gemeinnütziger Projekte. Außerdem dient die Stiftung der Unterstützung kirchlicher Zwecke. Dank der Werner Deschauer Stiftung konnten in den vergangenen 5 Jahren zahlreiche Projekte in der Einheitsgemeinde Geisa verwirklicht werden.
Am 17. Oktober 2003 fand im Rahmen einer außerordentlichen Stadtratssitzung die feierliche Verleihung des Ehrenbürgerrechtes an Werner Deschauer aus Bochum statt. Im Beisein der Angehörigen der Familie Deschauer, der Stadtratsmitglieder und persönlich eingeladener Gäste überreichten Bürgermeister Peter Günther und Erster Beigeordneter Christian Herget die Ehrenbürgerurkunde. In Festansprachen durch Bürgermeister Peter Günther, Wilhelm Ritz und Laudator Dr. Wolfgang Hamberger aus Fulda wurden Werner Deschauers Verdienste gewürdigt, die er sich persönlich und durch die Gründung seiner Stiftung zum Wohle seiner Heimatstadt Geisa erworben hat.

(von links) Anneliese und Werner Deschauer bei der Entgegennahme der Ehrenurkunde, Erster Beigeordneter Christian Herget, Laudator Dr. Wolfgang Hamberger, Bürgermeister Peter Günther
Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung sowie der Hauptsatzung der Stadt Geisa können Persönlichkeiten, die sich in besonderem Maße um die Stadt Geisa und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernannt werden.
Auszug aus der Hauptsatzung der Stadt Geisa vom 21.08.1996
§ 10 Ehrenbezeichnungen
(1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Stadt und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können zu Ehrenbürgern ernannt werden.
(2) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Stadt beigetragen haben, können besonders geehrt werden. Der Stadtrat kann dazu spezielle Richtlinien beschließen.
(3) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes und der Ehrenbezeichnung soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Stadtrates unter Aushändigung einer Urkunde vorgenommen werden.
Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt Geisa
an Werner Deschauer am 17. Oktober 2003
Einstimmig fasste der Stadtrat am 20. August 2003 den Beschluss Nr. 17/05/2003 über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft der Stadt Geisa an Werner Deschauer in Dankbarkeit für sein großzügiges Engagement zum Wohle der Stadt.
Herr Deschauer hatte am 20. August 1998 die Werner Deschauer Stiftung zur Förderung seiner Heimatstadt Geisa und ihrer Bürger gegründet. Ziel der Stiftung ist die Förderung mildtätiger, kultureller und gemeinnütziger Projekte. Außerdem dient die Stiftung der Unterstützung kirchlicher Zwecke. Dank der Werner Deschauer Stiftung konnten in den vergangenen 5 Jahren zahlreiche Projekte in der Einheitsgemeinde Geisa verwirklicht werden.
Am 17. Oktober 2003 fand im Rahmen einer außerordentlichen Stadtratssitzung die feierliche Verleihung des Ehrenbürgerrechtes an Werner Deschauer aus Bochum statt. Im Beisein der Angehörigen der Familie Deschauer, der Stadtratsmitglieder und persönlich eingeladener Gäste überreichten Bürgermeister Peter Günther und Erster Beigeordneter Christian Herget die Ehrenbürgerurkunde. In Festansprachen durch Bürgermeister Peter Günther, Wilhelm Ritz und Laudator Dr. Wolfgang Hamberger aus Fulda wurden Werner Deschauers Verdienste gewürdigt, die er sich persönlich und durch die Gründung seiner Stiftung zum Wohle seiner Heimatstadt Geisa erworben hat.

(von links) Anneliese und Werner Deschauer bei der Entgegennahme der Ehrenurkunde, Erster Beigeordneter Christian Herget, Laudator Dr. Wolfgang Hamberger, Bürgermeister Peter Günther
Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt Geisa
an Dr. Adam Joseph Kiel am 23. Januar 1928
In Anerkennung der hervorragenden Verdienste, die sich der Mühlenbesitzer Herr Dr. Adam Joseph Kiel, Geheimer Kammerherr Sr. Heiligkeit des Papstes, als langjähriger Vorsitzender des Stadtrates sowie durch seine erfolgreiche Tätigkeit als Landtagsabgeordneter im ehemaligen Großherzogtum Sachsen-Weimar und als Kreisratsabgeordneter im Freistaat Thüringen um Stadt und Land erworben hat, wurde ihm durch Beschluss des Stadtrates in seiner Sitzung vom 21.1.1928 das Ehrenbürgerrecht der Stadt Geisa verliehen.Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt Geisa
an Bürgermeister a. D. Franz Brehler am 10. November 1926
Der Beschluss des Stadtrates vom 10. November 1926 lautete: Anlässlich seines 80-jährigen Geburtstages des Herrn Bürgermeisters a. D. Franz Brehler am 25. des Monats wird demselben hiermit einstimmig das Ehrenbürgerrecht der Stadt Geisa verliehen.
gez. Dotter i.V.“
an Bürgermeister a. D. Franz Brehler am 10. November 1926
Der Beschluss des Stadtrates vom 10. November 1926 lautete: Anlässlich seines 80-jährigen Geburtstages des Herrn Bürgermeisters a. D. Franz Brehler am 25. des Monats wird demselben hiermit einstimmig das Ehrenbürgerrecht der Stadt Geisa verliehen.
gez. Dotter i.V.“
Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt Geisa
an Oberlehrer Ludwig Klug am 10. November 1926
Im Beschluss der vertraulichen Sitzung des Stadtrates vom 10.11.1926 heißt es: „In Anerkennung seiner langjährigen Verdienste als Rektor und Leiter der hiesigen Volksschule wird hiermit Herrn Oberlehrer Ludwig Klug anlässlich seines Ausscheidens aus dem Schuldienste einstimmig das Ehrenbürgerrecht der Stadt Geisa verliehen. …
Der Vorsitzende des Gemeinderats. Dotter i.V.“
an Oberlehrer Ludwig Klug am 10. November 1926
Im Beschluss der vertraulichen Sitzung des Stadtrates vom 10.11.1926 heißt es: „In Anerkennung seiner langjährigen Verdienste als Rektor und Leiter der hiesigen Volksschule wird hiermit Herrn Oberlehrer Ludwig Klug anlässlich seines Ausscheidens aus dem Schuldienste einstimmig das Ehrenbürgerrecht der Stadt Geisa verliehen. …
Der Vorsitzende des Gemeinderats. Dotter i.V.“








