Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Geisa (Landkreis Wartburgkreis) für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund der §§ 55 ff Thüringer Kommunalordnung erlässt die Stadt Geisa folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 8.257.500,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.806.000,00 Euro.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.019.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
  Â
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 389 v.H.
  Â
b) für die Grundstücke (B) — 389 v.H.
2. Gewerbesteuer — 370 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.300.000,- Euro festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Geisa, den 13.12.2022
gez. Manuela Henkel
(Siegel) — Bürgermeisterin
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss Nr. 01/14/2022 u. 02/14/2022 hat der Stadtrat der Stadt Geisa in seiner Sitzung vom 24.11.2022 die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Wartburgkreises als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden.
Das Landratsamt Wartburgkreis bestätigte mit Schreiben vom 05.12.2022, Zeichen: 17 032 G 200-596/22(Kr) den Eingang der Haushaltssatzung. Mit Datum 13.12.2022 wurde die sofortige öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltsatzung 2023 der Stadt Geisa (§ 21 Abs.3 Satz 3 ThürKO)zugelassen.
III. Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Geisa liegen in der Zeit vom 19.12.2022 bis 02.01.2023 in der Kämmerei der Stadtverwaltung Geisa, vorzugsweise während der allgemeinen Sprechzeiten, öffentlich aus.
Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 wird während den allgemeinen Sprechzeiten in der Kämmerei hingewiesen.
Geisa, den 13.12.2022
gez. Manuela Henkel
Bürgermeisterin
Beschlüsse des Stadtrates Geisa vom 24.11.2022
In der öffentlichen Stadtratssitzung am 24.11.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Geisa plant 2023 Investitionen in Höhe von 6,8 Mio. EURO
6,8 Mio. EURO will die Stadt Geisa in 2023 in die Infrastruktur und in kommunale Bauvorhaben und Projekte investieren
Beschlüsse des Stadtrates Geisa vom 03.11.2022
In der nichtöffentlichen Stadtratssitzung am 03.11.2022 wurde folgender Beschluss gefasst:
Stellungnahme Biosphärenreservat
Stellungnahme der Stadt Geisa zur Änderung Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön: Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Die Stadt Geisa hat zu der aktuellen Änderung der Thüringer Verordnung über das Biosphärenreservat Rhön fristgerecht bis zum 4. November 2022 wie folgt Stellung genommen:
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