Flurbereinigungsverfahren Hohenroda Ulstersack
Öffentliche Bekanntmachung
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
In dem Flurbereinigungsverfahren
Hohenroda Ulstersack - VF 2625 -
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546) in der derzeit geltenden Fassung festgestellt.
Beschlüsse des Stadtrates Geisa vom 11.08.2022
In der nichtöffentlichen Stadtratssitzung am 11.08.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschlüsse des Stadtrates Geisa vom 18.07.2022
In der öffentlichen Stadtratssitzung am 18.07.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Dritte Thüringer Verordnung zur Aufhebung von Wasserschutzgebieten im Wartburgkreis vom 12. April 2022
Auf Grund der §§ 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 52 Abs. 1 und 106 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901) geändert worden ist, und der §§ 59 Abs. 2, 61 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a und 79 Abs. 1 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), das durch Artikel 17 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 285) geändert worden ist, verordnet das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz:
1. Änderung der Satzung der Stadt Geisa über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst
Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom
27. Februar 2022 (GVBl. S. 87), des § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) vom 07. Januar 1992 (GVBl. S. 23), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 05. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. November 2020 (GVBl. S. 559) hat der Stadtrat der Stadt Geisa in seiner Sitzung am 23.06.2022 die folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Geisa über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst beschlossen:
Wahlbekanntmachung
Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters der Stadt Geisa für die Ortsteile Geismar, Spahl, Ketten, Apfelbach, Reinhards und Walkes
Wahl des Ortsteilbürgermeisters
1.
In folgenden Ortsteilen der Stadt Geisa mit Ortsteilverfassung wird am 18. September 2022 ein Ortsteilbürgermeister als Ehrenbeamter der Gemeinde gewählt:
Geismar, Spahl, Ketten, Apfelbach, Reinhards, Walkes.
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