Wartburgkreis stellt keine Coronazahlen mehr bereit
Nachdem die Thüringer Landesregierung vom Pandemiemanagement zu einem Kontrollmodus übergeht, den Corona-Krisenstab in einen Stand by modus versetzt und die Meldeverpflichtungen für die Gesundheitsheitsämter reduziert hat, hat auch der Landrat des Wartburgkreises entschieden, dass eine ortsgenaue tägliche Herausgabe der Coronainfektionen für das Einschätzen der pandemischen Lage im Landkreis nicht länger erforderlich ist und die zuständigen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes nun entlastet werden können.
Kassenärztliche Vereinigung übernimmt kommunale Impfstelle des Wartburgkreises
Martin Rosenstengel (Sozialdezernent Landratsamt Wartburgrkeis), Martina und Martin Brinkel (Vermieter) bei der Schlüsselübergabe an Marcus Effenberger (Kassenärztliche Vereinigung)
Corona-Bürgertelefon wird eingestellt
Das Corona-Bürgertelefon des Wartburgkreises wird am Montag, 11. April eingestellt. Die Telefonhotline war vor rund zwei Jahren etabliert worden, um Bürgerfragen zu den Verordnungen und Allgemeinverfügungen zum Coronavirus zu beantworten. Da die gegenwärtig geltende Thüringer Verordnung keinen größeren Erklärungsbedarf evoziert und die Mitarbeiter des Bürgertelefons zudem zur Bewältigung der Flüchtlingskrise benötigt werden, wird die Nummer der Hotline ab Montag nicht mehr erreichbar sein.
Beschlüsse des Stadtrates Geisa vom 13.04.2022
In der nichtöffentlichen Stadtratssitzung am 13.04.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Umsetzung des ländlichen Sonderprogramms Rockenstuhl
Mit Hilfe des Sonderprogramms „ Ländlicher Raum“ hat der Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen es geschafft, die Ortsteile Geismar, Spahl und Ketten (ehemalig Ortsteile der Rockenstuhlgemeinde) einer geordneten Abwasserbehandlung zuzuführen die einem abwassertechnischen Stand der Technik entspricht.
Bereits durch umfangreiche Kanalbaumaßnahmen im Zeitraum von 1990 bis 2010 wurde mit Hilfe des Dorferneuerungsprogrammes die Ortsnetze in Geismar und Ketten neu erschlossen. Dem WVS standen dazu Fördermittel in Höhe von 420 T€ zur Verfügung.
Allgemeinverfügung vom 17.03.2022 betreffend die Ausübung einer Beschäftigung durch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Auf Grundlage der §§ 4a Abs. 2 u. 24 Abs. 6 S. 2 Hs. 2 des Aufenthaltsgesetzes (Auf-enthG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.02.2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Art. 3 des Gesetzes vom 09.07.2021 (BGBl. I S. 2467) geändert worden ist, trifft der Landrat des Wartburgkreises die folgende Entscheidung:
1.   Ukrainischen Staatsangehörigen, die seit dem 24.02.2022 ihren Aufenthalt und Wohnsitz auf dem Gebiet des Wartburgkreises begründet haben und als Kriegsflüchtlinge im Wartburgkreis registriert sind, wird die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt. Die Er-laubnis bezieht sich auch auf aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatler, welche ihren Aufenthalt und Wohnsitz auf dem Gebiet des Wartburgkreises begründet haben und als Kriegsflüchtlinge im Wartburgkreis registriert sind
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