Stellungnahme des Bürgermeister Antonius Schütz zum § 68 (2) BWO
Persönliche Stellungnahme von Bürgermeister Antonius Schütz zur Einführung des Paragraphen 68 (2) der Bundeswahlordnung
Die Änderung des Paragraphen 68 der Bundeswahlordnung vom 19.06.2020 (Zählung der Wähler) bedeutet für die Gemeinde Gerstengrund, dass künftig eine Auszählung der Stimmen zur Bundestagswahl im Wahllokal Gerstengrund nicht mehr erfolgen darf, wenn weniger als 50 Wähler ihre Stimme abgegeben haben. Dies ist eine für die Größe unserer Gemeinde nicht nachvollziehbare Anordnung.
Stellungnahme zum neuen § 68 Absatz 2 Bundeswahlordnung