Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung
der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Buttlar
(Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung)
Abriss ehemaliger Kindergarten
Die Gemeinde Buttlar plant die Schadstoffsanierung und den Rückbau des ehemaligen Kindergartens in Buttlar Ortsteil Bermbach, Borbelser Straße 18.
Das Gebäude ist so stark sanierungsbedürftig, dass es finanziell nicht mehr gehalten werden kann. Stattdessen ist es angedacht, attraktive Bauplätze am Standort ehemaliger Kindergarten zu erschließen.
Entgeltordnung zur Kindergartenbenutzungsordnung der Gemeinde Buttlar – Kindergartenentgeltordnung –
Aufgrund des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 36 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergartengesetz – ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 383) sowie des § 10 der Kindergartenbenutzungsordnung der Gemeinde Buttlar vom 04.06.2020 hat der Gemeinderat der Gemeinde Buttlar in der Sitzung am 04.06.2020 die folgende Kindergartenentgeltordnung beschlossen:
Beschlüsse des Gemeinderates Buttlar
Am 7. Mai 2020 fand eine Sitzung des Gemeinderates Buttlar im Saal des Dorfgemeinschaftshauses Wenigentaft statt. Die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates wurde festgestellt, es waren 11 Gemeinderatsmitglieder anwesend.
Flurbereinigungsbeschluss
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Flurbereinigungsbehörde
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Hohenroda Ulstersack
Aktenzeichen: VF 2625
Öffentliche Bekanntmachung
Zur Aufklärung der Beteiligten über das geplante vereinfachte Flurbereinigungsverfahren
nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) “Hohenroda Ulstersack“
Im Bereich der Ulsterwiesen bei Mansbach (Gemeinde Hohenroda) ist die Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens vorgesehen. Das geplante Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von ca. 35 ha; seine voraussichtliche Lage ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.
Die Ufer der Ulster – als ehemaliger Grenzfluss zur DDR – waren seinerzeit stark verbaut worden, womit bis heute eine nachhaltige Verschlechterung der Gewässerstrukturgüte einhergeht.
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