Organisationsplan für den Wasserwehrdienst der Gemeinde Buttlar
Stand 12.03.2018
Inhalt
a) Beschreibung und Bezeichnung der Deich- und Flussabschnitte
b) Beschreibung und Bezeichnung gefährdeter Infrastruktur im innerörtlichen Bereich
c) Leiter des Einsatzes, seine Stellvertreter, geplante Kräfte sowie deren Erreichbarkeit
d) Alarmierungsart
e) Sammelorte
f) Ablösung und Versorgung der Einsatzkräfte
g) Lagerorte für Hochwasserbekämpfungsmittel
h) Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel
i) Art und Weise der Nachrichtenübermittlung
Hundesteuersatzung
Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Buttlar
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95), und der §§ 2 und 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) hat der Gemeinderat der Gemeinde Buttlar in seiner Sitzung am 30.11.2017 folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer beschlossen:
Ankündigung der Gemeinde Buttlar
Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Buttlar hat in seiner Sitzung am 30.11.2017 mit Beschluss-Nr. 29/2017 die neue Hundesteuersatzung der Gemeinde Buttlar beschlossen, die nach ihrem § 13 Abs. 1 am 01.01.2018 in Kraft treten soll.
Es wird angekündigt und zugleich darauf hingewiesen, dass sich für Hundehalter die Steuersätze erhöhen.
Die Steuer beträgt ab dem 01.01.2018
- für den ersten Hund 40,00 €
- für den zweiten Hund 100,00 €
- für jeden weiteren Hund 150,00 €
- für jeden gefährlichen Hund 600,00 €.
Diese neuen Steuersätze ergeben sich aus § 5 der Hundesteuersatzung, welche im Folgenden vollständig abgebildet wird.
Gemeindeentwicklungsbeirat
Aufruf zur Beteiligung im Gemeindeentwicklungsbeirat der Einheitsgemeinde Buttlar
Die Gemeinde Buttlar erhielt mit dem Zuwendungsbescheid durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung eine Fördermittelzusage für die Erstellung eines gemeindlichen Entwicklungskonzeptes (kurz GEK) für die Einheitsgemeinde Buttlar.
Aufstellung eines Bebauungsplanes Wohnbaugebiet „Am Strick“ in Buttlar
Beschluss-Nr. 9/2017
der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Buttlar vom 01.06.2017 über die
Aufstellung eines Bebauungsplanes Wohnbaugebiet „Am Strick“ in Buttlar
Sachverhalt
Aufgrund der Nachfrage nach Bauplätzen für Wohneigentum und somit Planungserfordernis zur Schaffung von Baurecht sollen mit dem Bebauungsplan die nachfolgend genannten Grundstücke, welche im Außenbereich nach § 35 BauGB liegen, dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet werden.
Beschluss
1. Auf Grundlage des § 19 (Satzungsbefugnis) der Thüringer Kommunalordnung beschließt der Gemeinderat Buttlar die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 des BauGB für das Gebiet „Am Strick“ in Buttlar.
2. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schaffung von ca. 12 Eigenheim-Wohnbauflächen.
3. In den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes fallen in der Gemarkung Buttlar die Grundstücke:
Flur 1 - Flurstück 48/2, 3157, 3158, 3159, und Teilbereich der Flurstücke Nummer 41 und 50/1.
Flur 5 – 1363/2, 3195, 1394/1, 1389/1, 1393, 1388, 1386/1, 1385/1, 1384/1, 1387 und Teilbereiche der Grundstücke Nummer 1382/6 und 1390/6.
(Grundstücksnummern „Alt“, vor Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens). Â
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes entspricht dem angefügten Lageplan.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich im Amtsblatt (Geisaer Zeitung) bekannt zu machen.
Buttlar, den 01.06.2017
Johannes Ritz
Bürgermeister (Siegel)
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Lageplan Entwicklungsbereich Bebauungsplan „Am Strick“ Buttlar
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Neue Sprechzeiten
Ab November hat der ehrenamtliche Bürgermeister der Einheitsgemeinde Buttlar, Johannes Ritz, neue Sprechzeiten im Gemeindebüro Buttlar.
Ab 01.11.2016 im 14-tägigen Rhythmus:
jede ungerade Kalenderwoche Dienstag von 17:00 bis 18:30 Uhr
Zusätzliche Termine sind möglich nach Terminvereinbarung über das Gemeindebüro, Tel. 75524, Fax-Nr. 59656. Öffnungszeiten Gemeindebüro wie bisher: Montag, Mittwoch bis Freitag von 10:30 bis 12:30 Uhr, Dienstag von 16:30 bis 19:00 Uhr