Bericht über die Gemeinderatssitzung Schleid
Am 13. Dezember 2018 fand eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung im Versammlungsraum Schleid statt.
Folgende Beschlüsse wurden vom Gemeinderat gefasst:
Gestaltungssatzung für die Ortsteile Schleid, Motzlar, Kranlucken und Zitters
(Einheitsgemeinde Schleid) 01.11.2018
Präambel
Die Dörfer Schleid, Motzlar, Kranlucken und Zitters, Ortsteile der Einheitsgemeinde Schleid, bilden in den Ortskernen durch die nahezu lückenlosen Gebäudestrukturen ein geschlossenes Straßenbild, das aufgrund seiner zum größten Teil noch erhaltenen Ensembles, Straßen und Plätze das regionaltypische Dorf wiederspiegelt.
Aufgabe dieser Satzung ist es, für die gekennzeichneten Satzungsgebiete, eine deutliche Richtung für die Bebauungsform zu weisen und das jeweilige charakteristische Orts- und Landschaftsbild der einzelnen Ortschaften zu wahren.
Der Erhalt der historischen Gebäude- und Hofformen und die Verbesserung der Ensemblewirkung soll das Ziel der Satzung sein. Gebäude, Straßen, Plätze und Naturräume müssen eine entsprechende Nutzung behalten oder wieder finden.
Aktuelles zur Förderung der Dorferneuerung in Schleid, Motzlar, Kranlucken und Zitters
Die Gemeinde Schleid möchte alle Bürger über die aktuellen Neuerungen in der Richtlinie der Dorferneuerung informieren. Seit dem 15.05.2018 ist die neue Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FRILE/REVIT) in Kraft.
Nach Mitteilung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen gibt es folgende Neuerungen:
Die Richtlinie enthält zwei neue Fördermaßnahmen „Einrichtung für lokale Basisdienstleistungen“ (B7-BASIS) und „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ (B6-KLUG).
1. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Schleid
Beschluss Nr. 56/2018 des Gemeinderates Schleid vom 1. November 2018
1. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Schleid
Aufgrund des § 34 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74), hat der Gemeinderat der Gemeinde Schleid in der Sitzung am 1. November 2018 folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung vom 13. Juni 2014 beschlossen:
1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Schleid
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) hat der Gemeinderat der Gemeinde Schleid in der Sitzung am 12.07.2018 die folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Schleid vom 26.07.2006 beschlossen:
Satzung der Gemeinde Schleid über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst
Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83), des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und des § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Fassung vom 05. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2014 (GVBl. S. 159) und § 90 Satz 2 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 648) hat der Gemeinderat der Gemeinde Schleid am 12. Juli 2018 folgende
Satzung (Feuerwehrsatzung und Wasserwehrdienstsatzung)
beschlossen: