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Sep
17

Satzung der Gemeinde Schleid über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst

Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83), des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und des § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürBKG) in der Fassung vom 05. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juni 2014 (GVBl. S. 159) und § 90 Satz 2 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 648) hat der Gemeinderat der Gemeinde Schleid am 12. Juli 2018 folgende

Satzung (Feuerwehrsatzung und Wasserwehrdienstsatzung)

beschlossen:

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Sep
17

Organisationsplan für den Wasserwehrdienst der Gemeinde Schleid

Stand August 2018

Inhalt
a) Beschreibung und Bezeichnung der Deich-, Bach- und Flussabschnitte
b) Beschreibung und Bezeichnung gefährdeter Infrastruktur im innerörtlichen Bereich
c) Leiter des Einsatzes, seine Stellvertreter, geplante Kräfte sowie deren Erreichbarkeit
d) Alarmierungsart
e) Sammelorte
f) Ablösung und Versorgung der Einsatzkräfte
g) Lagerorte für Hochwasserbekämpfungsmittel
h) Verzeichnis der Hochwasserbekämpfungsmittel
i) Art und Weise der Nachrichtenübermittlung

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Sep
03

Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Schleid

Satzung der Gemeinde Schleid zur Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes nebst Gebührenverzeichnis

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95), in Verbindung mit den §§ 1, 2, 10 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) hat der Gemeinderat der Gemeinde Schleid in seiner Sitzung am 26. April 2018 folgende Verwaltungskostensatzung beschlossen:

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