Aktuelles zur Förderung der Dorferneuerung in Schleid, Motzlar, Kranlucken und Zitters
Die Gemeinde Schleid möchte alle Bürger über die aktuellen Neuerungen in der Richtlinie der Dorferneuerung informieren. Seit dem 15.05.2018 ist die neue Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FRILE/REVIT) in Kraft.
Nach Mitteilung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen gibt es folgende Neuerungen:
Die Richtlinie enthält zwei neue Fördermaßnahmen „Einrichtung für lokale Basisdienstleistungen“ (B7-BASIS) und „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ (B6-KLUG).
Bei der Förderung von Basisdienstleistungen sollen insbesondere die Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung unterstützt werden. Förderfähig sind der Kauf, die Errichtung und der Umbau von Gebäuden, der Innenausbau sowie der erforderliche Grundstückserwerb in Höhe von 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Einrichtungen dieser Art können beispielsweise Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten und Ärztehäuser sein.
Mit der Fördermaßnahme „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ sollen die Sicherung, die Schaffung, die Verbesserung und die Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung unterstützt werden. Zuwendungsfähig sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, wie z.B. Ladeneinrichtungen, Transportbänder, Kühlzellen und der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte sowie Aufwendungen für Beratungsleistungen, Architekten- und Ingenieurleistungen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens stehen. Zuwendungsempfänger können eigenständige Kleinstunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sein.
Zuwendungsempfänger
Nach der Förderrichtlinie können gemeinnützige juristische Personen (z.B. Vereine) 65 % Zuschuss beantragen, wenn sie die Gemeinnützigkeit nachweisen können (Finanzamt).
Kirchen als juristische Personen öffentlichen Rechts sind wie Privatpersonen förderfähig (35 % Zuschuss). Eine Förderung ist nur möglich, wenn auch die Gesamtgemeinde von dem Vorhaben profitiert. Sakralbauten sind weiterhin nicht zuwendungsfähig.
Manuela Henkel
Bürgermeisterin Schleid
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