Bericht über die Gemeinderatssitzung Schleid vom 22.01.2021
Am 22. Januar 2021 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt. Als Sitzungssaal wurde wegen der gebotenen Corona-Infektionsschutzmaßnahmen das Kulturhaus Geisa gewählt. Die Bürgermeisterin eröffnete die Sitzung und stellte die Beschlussfähigkeit fest, es waren 12 Gemeinderatsmitglieder anwesend.
Folgende Beschlüsse wurden vom Gemeinderat gefasst:
Beschluss-Nr. 01/2021
über die Beratung und Beschlussfassung zum Erlass einer Haushaltssatzung der Gemeinde Schleid für das Jahr 2021
Beschluss-Nr. 02/2021
über die Beratung und Beschlussfassung über den Finanzplan der Gemeinde Schleid für das Jahr 2021
Beschluss-Nr. 03/2021
über den Beteiligungsbericht 2019 der Überlandwerk Rhön GmbH (ÜWR)
Beschluss-Nr. 04/2021
über die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Grotte Schleid in Höhe von 2.625,27 Euro.
Begründung: Für die Sanierung der Grotte Schleid wurden 300,00 € mit dem Haushaltsplan 2020 bereitgestellt. Die geplante Sanierung wurde erweitert und mit Kosten in Höhe von 2.925,27 € abgeschlossen. Die fehlenden Mittel werden durch Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes (Steuern) finanziert.
Beschluss-Nr. 05/2021
über die Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für Technik Bauhof in Höhe von 4.127,34 Euro
Begründung: Für die Technik wurden im Laufe des Jahres mehrere kleinere Reparaturen notwendig. Im Haushaltsplan wurden 2.000,00 € geplant. Tatsächlich wurden Reparaturkosten in Höhe von 6.127,34 € notwendig. Die fehlenden Mittel werden durch Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes (Steuern) finanziert.
Beschluss-Nr. 06/2021
über die Nutzungsvereinbarung zwischen der Pfarrei und Katholischen Kirchengemeinde Maria Schnee und der Gemeinde Schleid über die Übertragung der Friedhofsverwaltung und Friedhofsnutzung unter Beibehaltung des kirchlichen Eigentums am katholischen Friedhof in Kranlucken.
Erläuterung: Der Friedhof in Kranlucken befindet sich im Eigentum der Kirchengemeinde. Die politische Gemeinde hat seit jeher den Friedhof im Einvernehmen mit der Kirchengemeinde verwaltet. Diese Verwaltungstätigkeit umfasste u.a. entsprechende Verkehrssicherungsmaßnahmen, die bauliche Unterhaltung insbesondere der Friedhofsmauer und der Leichenhalle, regelmäßige Baumkontrollen inklusive der dazugehörigen Verkehrssicherungsmaßnahmen, Verwaltung des Friedhofswesen inklusive regelmäßiger Standfestigkeitskontrollen der Grabsteine, Übernahme der Beiträge zur Berufsgenossenschaft Friedhöfe sowie die Übernahme der Beiträge für die Wasserentnahme. Für diese Tätigkeiten hat die politische Gemeinde im Einvernehmen mit der Kirchengemeinde bisher die Friedhofsgebühren erhoben.
Die Parteien schließen einen Vertrag über die Übertragung der Friedhofsverwaltung und Friedhofsnutzung inklusive der Leichenhalle unter Beibehaltung des kirchlichen Eigentums an dem Grundstück.
Schleid, den 22. Januar 2021
gez. Bernadett Hosenfeld
Bürgermeisterin
Die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung mit den dazugehörigen Beschlüssen (öffentlicher Teil) kann entsprechend § 42 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung im Hauptamt der Stadt Geisa eingesehen werden.
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