HAUSHALTSSATZUNG der Einheitsgemeinde Schleid (Landkreis Wartburgkreis) für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund der §§ 55 ff Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - erlässt die Einheitsgemeinde Schleid folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.430.000,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.191.900,00 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 146.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 271 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 389 v.H.
2. Gewerbesteuer 395 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 235.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.
Schleid, den 17.02.2021
Hosenfeld, Bürgermeisterin (Siegel)
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Mit Beschluss Nr. 01/2021 und 02/2021 hat der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Schleid in seiner Sitzung vom 22.01.2021 die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Wartburgkreises als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt worden.
Das Landratsamt bestätigte mit Datum vom 3.02.2021, AZ: 17 068 G 200-41/21(Te) den Eingang der Haushaltssatzung 2021. Mit Schreiben vom 16.02.2021 wurde die sofortige öffentliche Bekanntmachung der Satzung zugelassen (§ 21 Abs.3 Satz 3 ThürKO).
Auslegungshinweis
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 der Einheitsgemeinde Schleid liegen in der Zeit vom 01.03.2021 bis 15.03.2021 in der Kämmerei der Stadtverwaltung Geisa, Marktplatz 27, 36419 Geisa, vorzugsweise während der allgemeinen Sprechzeiten, öffentlich aus.
Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 während den allgemeinen Sprechzeiten in der Kämmerei wird hingewiesen.
Schleid, den 17.02.2021
Hosenfeld, Bürgermeisterin